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Investmentlexikon der PROFINANZ AG
A Agio Aufgeld bei Wertpapieren. Der Betrag, um den der Ausgabepreis bei der Neuausgabe von Wertpapieren deren Nennbetrag übersteigt bzw. der Betrag, um den der Börsenkurs (z. B. einer geschlossenen Länderfondsaktie) den inneren Wert übersteigt. Auch das Aufgeld, das beim Kauf der meisten Fonds vom Anleger zu zahlen ist, wird als Agio bezeichnet. Gegenteil: Disagio Aktienfonds Ein Investmentfonds, der ausschließlich oder überwiegend in Aktien anlegt. Der Anteilinhaber ist an der Substanz und dem Ertrag von in- und/oder ausländischen Unternehmen beteiligt. Aktienfonds haben ein höheres Risiko, aber auch größere Chancen auf Wertsteigerungen als Rentenfonds. Allgemeine Vertragsbedingungen Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen Anleger und Kapitalanlagegesellschaft (KAG) und gelten für alle Publikumsfonds der KAG jeweils in Verbindung mit den Besonderen Vertragsbedingungen der einzelnen Fonds. Beide zusammen sind Bestandteil des Verkaufsprospektes. Seit Novellierung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) von 1990 sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen in wortgleicher Form fester Bestandteil aller Verkaufsprospektes der Publikumsfonds deutscher KAGs. Altervorsorge-Sondervermögen Spezieller Fondstyp zum Zwecke der Altersvorsorge, der seit April 1998 in Deutschland zugelassen ist. Erste Fondsprodukte dieses Typs werden ab September 1998 am deutschen Markt erwartet. (Siehe auch Punkt I - 3.2) Anlageausschuß Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Publikumsfonds sehen vor, daß sich die K'AG bzw. ihr Fondsmanagement bei der Auswahl der zu kaufenden oder zu verkaufenden Vermögenswerte von einem Anlageausschuß beraten lassen kann. Der Anlageausschuß wird vom Aufsichtsrat der KAG für den jeweiligen Fonds bestellt. Im Anlageausschuß wird die längerfristige Anlagepolitik festgelegt. Sowohl die Vertreter der Depotbank als auch die der KAG haben bei ihren Entscheidungen unabhängig voneinander die Interessen der Anteilinhaber wahrzunehmen. Anlageberater Mitarbeiter von Banken, Sparkassen oder anderen spezialisierten Unternehmen, die gewerbsmäßig Empfehlungen für den Kauf/Verkauf von Wertpapieren oder anderen Kapitalanlagen an Kunden weitergeben. Der Anlageberater unterbreitet Vorschläge, die den Anlagezielen des Kunden hinsichtlich Sicherheit, Liquidität und (Netto)-Ertrag entsprechen sollten. Vor dem Kauf von Investmentanteilen muß ein Anlageberater - genauso wie ein selbständiger Fondsvermittler - auf den Inhalt des Verkaufsprospektesverweisen und diesen dem Kunden aushändigen. Anlagegrenzen Nach dem KAGG darf ein Fonds in Wertpapieren einer einzelnen Adresse - Ausstellers - nur maximal fünf Prozent - in Ausnahmefällen bis zu zehn Prozent - des Fondsvermögens investieren. Dadurch soll der Grundidee des Investmentsparens - nämlich der Risikostreuung durch eine Vielzahl von Anlagen - Rechnung getragen werden. Anlagepolitik Festlegung aller Maßnahmen zur Gestaltung des Investmentvermögens durch das Portfolio-Management. Neben der Beachtung der Anlagegrenzen des KAGG setzt sich das Portfolio-Management Anlageziele, beispielsweise einen Referenzindex wie den deutschen Aktienindex (DAX) zu schlagen. Die meisten Fonds sollen durch Kauf und Verkauf von Wertpapieren bei einem definierten Risiko einen möglichst hohen Ertrag erzielen. Die Anlagepolitik wird zunächst für einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Im einzelnen werden Entscheidungen über die Auswahl der Wertpapiere, über den Zeitpunkt der Anschaffung, die Anlagedauer sowie über Absicherungen gegen Kursverluste getroffen. Anteilschein Anteilschein (= Investmentanteile, - zertifikate) verbriefen die Ansprüche der Anteilinhaber gegenüber der KAG. Sie bestehen beim Erwerb effektiver Stücke aus Mantel und Bogen mit den Ertragsscheinen. Anteilscheine haben keinen Nennwert, sondern lauten auf eine bestimmte Stückzahl Anteile (bspw. 1, 10, 100, 500 oder 1000 Anteile). Anteilumlauf Gesamtzahl aller ausgegebenen Anteile eines Fonds, die sich aktuell im Umlauf befinden. Bei jedem Kauf von Fondsanteilen werden von der Depotbank neue Stücke ausgegeben bzw. bei jedem Verkauf zurückgenommen. Dabei ist es unerheblich, ob sich Anteile als effektive Stücke im Besitz des Anlegers oder in Girosammelverwahrung befinden. Anteilwert Der Wert eines Anteilscheins, der sich aus der Teilung des gesamten Fondsvermögens durch die Zahl der umlaufenden Anteile ergibt. Der Anteilwert der Publikumsfonds wird börsentäglich von der Depotbank unter Mitwirkung der KAG ermittelt. Der Anteilwert ist identisch mit dem Rücknahmepreis,zu dem die KAG Fondsanteile zurücknimmt. Er wird zusammen mit dem Ausgabepreis veröffentlicht. Antizyklisches (Anlage) Verhalten Ein antizyklischer Anleger investiert nicht im Einklang mit dem Markttrend - das wäre prozyklisches Verhalten-, sondern nutzt Börsenhochs und -tiefs, um entgegen dem Markt (antizyklisch), Wertpapiere zu kaufen bzw. zu verkaufen. Antizyklisches Anlageverhalten kann zu höheren Gewinnen führen als prozyklisches Verhalten. Asset Allocation Englischer Begriff für die Aufteilung des Kapitals auf verschiedene Anlagemöglichkeiten (Assetklassen, Währungen, Regionen). Die Bedeutung der Asset Allocation beruht auf der Tatsache, daß der Ertrag eines Portefeuilles in erster Linie von der Auswahl der Wertpapierarten und Länder sowie deren Gewichtung bestimmt wird. Asset Allocation hat zum Ziel, Rendite und Risiko eines Portefeuilles zu optimieren. Ausgabeaufschlag (Agio) Differenz zwischen Ausgabepreis und Anteilwert, die der Anleger beim Erwerb von Investmentanteilen zahlt. Die Gebühr dient in erster Linie zur Deckung der Vertriebskosten der KAG. Der Ausgabeaufschlag wird als Prozentsatz auf Basis des Rücknahmepreises oder des Anlagebetrags berechnet. Die Höhe des Ausgabeaufschlags hängt im wesentlichen von der Art des Fonds und seinem Anlageschwerpunkt ab. Manche KAG's berechnen - je nach Anlagebetrag - gestaffelte Ausgabeaufschläge. Ausgabepreis Preis, zu dem Anleger Investmentfondsanteile kaufen können. Die Höhe diese täglich ermittelten Preises ergibt sich aus dem Anteilwert zuzüglich des Ausgabeaufschlags. Der Ausgabepreis wird in der Regel börsentäglich ermittelt und veröffentlicht. Ausländische Fonds Steuerlich wird unterschieden zwischen zugelassenen deutschen Investmentfonds sowie drei unterschiedlichen Kategorien ausländischer Fonds: 2. Nicht registrierte Fonds mit Finanzvertreter, die ihre Anteile in Deutchland nicht öffentlich anbieten dürfen. 3. Alle übrigen Fonds, die ihre Anteile in Deutschland ebenfalls nicht öffentlich anbieten dürfen. Ausschüttende Fonds Nach Beendigung des Fondsgeschäftsjahres werden die dem Fonds zugeflossenen ordentlichen und evtl. auch ein Teil der außerordentlichen Erträge an die Anteilinhaber ausgeschüttet (Ausnahme: die thesaurierenden Fonds). Ordentliche Erträge setzen sich bei Wertpapierfonds aus Dividenden und/oder Zinsen zusammen. Die außerordentlichen Erträge enthalten vor allem Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Die Ausschüttungen werden in der Basiswährung des Fonds je Anteil festgesetzt. Die Ausschüttungen werden im Rechenschaftsbericht, im Bundesanzeiger sowie in der Tagespresse veröffentlicht. Der Anteilspreis eines Investmentfonds vermindert sich am Tag der Ausschüttung um diesen Betrag. Die Höhe der Ausschüttung gibt keinen Aufschluß über die Qualität eines Investmentfonds oder seines Managements. Bei einigen Fonds existiert jeweils eine ausschüttende und eine thesaurierende Tranche. In der Regel werden die ausschüttenden Tranchen als A-Anteile bezeichnet, die thesaurierenden Tranchen als B-Anteile. Gegenteil: Thesaurierende Fonds. Ausschüttungsgleicher Ertrag Thesaurierungsbetrag (siehe Thesaurierende Fonds sowie Fachbeitrag Steuern von BVI-Geschäftsführer RüdigerPäsler, Kap. I-3.3) Auszahlplan Der Auszahlplan ist eine zwischen dem Anleger und der KAG getroffene Vereinbarung über Höhe und Zeitabstand regelmäßiger Auszahlungen aus einem Investmentguthaben. Der Anleger kann sich entweder nur die regelmäßig erwirtschafteten Erträge auszahlen lassen (= Auszahlung ohne Kapitalverzehr) oder das Investmentvermögen allmählich aufbrauchen (= Auszahlung mit Kapitalverzehr). B Baisse Mittlere bis längere zeitanhaltende, starke Kursrückgänge an der Börse. Auch Bear-Market genannt. Gegenteil: Hausse Barreserve (Liquidität, Kasse) Um das Fondsmanagement in die Lage zu versetzen, flexibel auf Anlagechancen zu reagieren, sowie um Anteilrückgaben jederzeit bedienen zu können, kann ein Teil des Fondsvermögens aus Bankguthaben bzw. Geldmarktpapieren bestehen. Die Höhe der Liquidität wird durch die Vertragsbedingungenbegrenzt und vom Ausschüttungstermin, den Anteilsrückgaben und der Börsensituation beeinflußt. Laut KAGG darf ein Fonds - außer kurz nach der Auflegung - jedoch höchstens 49 Prozent Liquidität halten. Benchmark Vergleichsindex Besondere Vertragsbedingungen Sie gelten nur in Verbindung mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen; beide zusammen sind Bestandteil eines Fonds-Verkaufsprospektes. Die Besonderen Vertragsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Anteilinhabern und KAG für jeweils einen bestimmten Fonds. In ihnen sind Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen des betreffenden Fonds festgelegt. Ein Anhang zu den Besonderen Vertragsbedingungen regelt detailliert, an welchen Börsen und organisierten Märkten Wertpapiere für den Fonds erworben werden dürfen. Bestätigungsvermerk Im Rechenschaftsbericht abgedrucktes Testat der Wirtschaftsprüfer, daß Buchführung und Abschluß der Kapitalanlagegesellschaft den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Blue Chips (Standardwerte) Bezeichnung für Aktien der größten, international bekannten Unternehmen, die einen wesentlichen Anteil am gesamten Börsenumsatz haben und deren Kurse auch in die Berechnung der gebräuchlichen Indizes eingehen. Im Deutschen Aktienindex (DAX) sind beispielsweise die 30 größten deutschen börsennotierten Unternehmen enthalten. Gegenteil: Nebenwerte Bonifikation Ein Rabatt auf den Rücknahmepreis, der beispielsweise von Direktbanken gewährt wird. Die Bonifikation kann von der Mindestanlagesumme abhängig sein. Bonität Die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit eines Schuldners (Emittenten) entscheidet, wie sicher eine Anleihe ist. Die Schuldnerbonität ist deshalb ein sehr wichtiges Kriterium für die Anlageentscheidung. Internationale Ratingagenturen wie "Moody's Investors Service Inc" (Abk.: Moody's) oder "Standard & Poors Inc" (Abk.: S&P) überprüfen in regelmäßigen Abständen die Bonität von Schuldnern, die sich aufgrund von Entwicklungen im gesamtwirtschaftlichen oder unternehmensspezifischen Umfeld ändern kann. Bottom-Up Bottom-Up-Approach; - Managementansatz Branchenfonds Investmentfonds, die ausschließlich in Aktien bestimmter Industriezweige oder Wirtschaftssektoren wie zum Beispiel Energie, Rohstoffe oder Technologie anlegen. Bundesanzeiger Zeitung, die Investmentgesellschaften nutzen, um ihrer Publizitätspflicht nachzukommen. Herausgeber ist das Bundesministerium für Justiz. Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) Kapitalanlagegesellschaften unterliegen als Kreditinstitute der Aufsicht durch das Berliner Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Das BAKred erteilt Kreditinstituten die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und überwacht dann die Einhaltung der im Kreditwesen- und Kapitalanlagegesetz festgehaltenen Vorschriften. Die rechtliche Kontrolle des laufenden Geschäftsbetriebs dient der Sicherheit der Anleger Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaften e. V. (BVI) Im BVI, der 1970 im Frankfurt gegründet wurde, sind nahezu alle deutschen Investmentgesellschaften zusammengeschlossen. Zu den Aufgaben des Verbandes gehört die Wahrnehmung der Interessen der Investmentbranche und die Förderung des Investmentgedankens. Über die "Initiative Investmentsparen" bewirbt der BVI zudem die Idee der Fondsanlage, um sie breiten Bevölkerungskreisen näher zu bringen. Der BVI hat eine Reihe von Informationsbroschüren herausgebracht, die kostenlos angefordert werden können. BVI-Methode Methode zur Berechnung der Wertentwicklung eines Investmentfonds. Kalkulationsgrundlage bildet die Veränderung der Anteilwerte innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Bei der BVI-Methode werden bestimmte Einflußfaktoren wie Ausgabeaufschlag, Rücknahmespesen, Depotgebühren oder Kontoführungsgebühren bei der Wertentwicklungs-Berechnung eleminiert. Die Methode unterstellt, daß sämtliche Erträge, die der Fonds dem Anteilinhaber auszahlt, rechnerisch kostenfrei wieder angelegt werden.
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