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Was ist ein Makler?

Ein Versicherungsmakler ist Handelsmakler im Sinne von § 93 ff. HGB.

-> Er ist "Beschaffungsorgan" für Versicherungsschutz seines Kunden und dessen "treuhänderischer Sachverwalter".

-> Er ist Garant für jederzeitigen optimalen Versicherungsschutz.




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Rechtsstellung



Historie



Zukunftsaussichten




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