Ein Versicherungsmakler ist Handelsmakler im Sinne von § 93 ff. HGB. -> Er ist "Beschaffungsorgan" für Versicherungsschutz seines Kunden und dessen "treuhänderischer Sachverwalter". -> Er ist Garant für jederzeitigen optimalen Versicherungsschutz.
Rechtsgrundlagen
Rechtsstellung
Historie
Zukunftsaussichten
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